Lex Netflix: Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung sagt Ja zur Änderung des Filmgesetzes
Der hitzige Abstimmungskampf ist zu Ende. Ab 2024 müssen Streamingdienste und ausländische TV-Sender 4 Prozent ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes in die hiesige Filmindustrie investieren.

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat gesprochen. Nach Hochrechnungen wird die Änderung des Filmgesetzes mit 58 Prozent der Stimmen angenommen. Vor dem Abstimmungssonntag wurde noch von einem knappen Ergebnis ausgegangen, nun ist es doch deutlicher geworden als prognostiziert.
Somit geht auch ein äusserst emotional geführter Abstimmungskampf zu Ende, bei dem sich die Befürworter und Gegner auf den sozialen Netzwerken nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben. Die Änderung des Filmgesetzes wurde bereits im letzten Jahr vom Parlament beschlossen, doch wurde von den Jungparteien der FDP und SVP das Referendum ergriffen, sodass es am 15. Mai 2022 zur Abstimmung kam.
Das neue Filmgesetz tritt 2024 in Kraft und verpflichtet Streamingdienste (wie Netflix und Disney+) sowie ausländische Fernsehsender, die mit Schweizer Werbefenstern Geld verdienen (wie RTL und PRO7), 4 Prozent ihres in der Schweiz generierten Umsatzes in die Schweizer Film- und Serienproduktion zu reinvestieren. Den Unternehmen steht es frei, ob sie selbst alleine Filme oder Serien produzieren möchten, welche koproduzieren, bereits bestehenden Content bei sich im Katalog aufnehmen oder das Geld an eine Förderstelle überweisen. Auch zählt Werbung für den Schweizer Film, jedoch nur noch bis zu einem Betrag von 500'000 Franken pro Jahr.
Bereits in Frankreich (26 Prozent), Italien (20 Prozent), Spanien (5 Prozent) und weiteren Ländern existiert eine solche Investitionspflicht. Zudem gilt für Streamingdienste ab 2024 auch eine 30-Prozent-Quote für europäische Filme und Serien. Da es sich hierbei um eine EU-Vorgabe handelt, und unter anderem Netflix für die Schweiz kein separates Programm zusammenstellt, wird sie hierzulande bereits eingehalten.