Verbot für Killerspiele in der Schweiz
Motion im Ständerat durchgekommen
Die Parlamentsabstimmung vom Donnerstag dürfte die Spielergemeinde nicht glücklich gemacht haben: Der Schweizer Ständerat überwies die Motion der Berner SP-Nationalrätin Evi Allemann mit 19:12 Stimmen an den Bundesrat. Der Inhalt dieser Motion verbietet die Herstellung, Anpreisung, Einfuhr, Verkauf und Weitergabe von Computerspielen mit gewalttätigem Inhalt.
Der Entscheid ist in vielerlei Hinsicht polemisch. Das Durchschnittsalter von Computerspielern liegt bei etwa 30 Jahren, wodurch ein solches Verbot vor allem Leute einschränkt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sehr wohl zwischen virtueller und realer Gewalt unterscheiden können. Zudem ist diese Motion rechtlich sehr schwierig umzusetzen: Damit ein solches Verkaufsverbot infrage kommt, muss zunächst ein Ratingsystem für Games erstellt werden. Damit müsste sich eine nationale Regulierungsstelle beschäftigen, was eine Verfassungsänderung voraussetzt.
Die amtsinhabende Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf möchte daher zuerst in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Spielbranche den Jugendschutz stärken. Erst wenn klar wird, dass dies nicht reicht, soll der Bundesrat einschreiten und etwas vorschlagen.
Weniger zu diskutieren gab es bei der Motion von CVP-Nationalrat Norbert Hochreutener. Dieser verlangte das Verkaufsverbot von Spielen mit gewalttätigem Inhalt an Kinder und Jugendliche. Das Parlament stimmte dem Antrag mit 27:1 Stimmen deutlich zu.